Coronavirus (COVID-19) - Hilfe und Informationen

Donnerstag, 27. Mai 2021

Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie vom 27. Mai 2021
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Dienstag, 23. März 2021

Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie vom 22. März 2021
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Mittwoch, 3. März 2021

Beschluss der heutigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Mittwoch, 10. Februar 2021

Beschluss der heutigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie
Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Freitag, 29. Januar 2021

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28.01.2021:

Altmaier: „Erweiterter Beihilferahmen ist sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte“

EU-Kommission verlängert und erweitert Beihilferahmen für Corona-Hilfen der Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat heute ihren Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) erneut verlängert und erweitert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht. Dafür hatte sich die Bundesregierung bereits seit Längerem intensiv gegenüber der Europäischen Kommission eingesetzt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der von der Europäischen Kommission vorgelegte erweiterte Beihilferahmen ist eine sehr gute Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte. Damit ist ein weiterer Schritt getan für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Unsere Unternehmen brauchen daher weiterhin unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“

Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten:

  • Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) bzw. auf 270.000 Euro im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 120.000 Euro) und auf 225.000 Euro im Agrarsektor (bislang 100.000 Euro)
  • Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bislang 3 Mio. Euro)
  • Verlängerung des Befristeten Rahmens einheitlich bis 31.12.2021 (bislang Befristung bis 30.06.2021, für größere Rekapitalisierungen bis 30.09.2021)

Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den heute beschlossenen Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie maßgeblich erweitert.

Mittwoch, 20. Januar 2021

Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie vom 19. Januar 2021

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Sonntag, 5. Januar 2021

Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie vom 5. Januar 2021

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Montag, 14. Dezember 2020

Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie vom 13. Dezember 2020

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Donnerstag, 26. November 2020

Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Pandemie vom 25. November 2020

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Montag, 16. November 2020

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16. November 2020

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Freitag, 30. Oktober 2020

Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier:

Donnerstag, 9. Juli 2020

Kleine und mittelständische Unternehmen aufgepasst!

Weitere Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen, die wegen der Corona-Pandemie starke Umsatzeinbrüche hatten, können jetzt eine zusätzliche Überbrückungshilfe beantragen. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern und ein zentraler Punkt des Kraftpakets für Deutschland.

Nähere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ueberbrueckungshilfe-1759738?fbclid=IwAR0AdaKbUjfT2ugD9aABdFu_7b3HQrLrrRuxaN1BG-Q-RZd9M113NliF1yw.

Donnerstag, 11. Juni 2020

Ab dem 13. Juni gilt in Thüringen die „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“.

Die wichtigsten Neuerungen und bestehenden Regelungen finden Sie unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelles

Den zugrunde liegenden Verordnungstext können Sie hier aufrufen: www.tmasgff.de/covid-19/verordnung.

Donnerstag, 4. Juni 2020

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In unserer heutigen digitalen Videosprechstunde LIVEdabei der CDU Thüringen habe ich mich mit meinem Kollegen im Deutschen Bundestag, Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß, Tourismusbeauftragter der Bundesregierung, und Herrn Christian König vom TUI ReiseCenter Bad Langensalza aus meinem Wahlkreis in Bad Langensalza über die Zukunft der Tourismusbranche nach der Corona-Pandemie ausgetauscht.

Die Themen waren breit gestreut: von Sorgen und Ängsten der betroffenen Branchen bis hin zu wirtschaftlichen Fragen und Wünschen an den Notfallfond. Die Politik kümmert sich um weitere Überbrückungsmaßnahmen um die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe zu sichern, die von Corona-bedingten Auflagen betroffen sind. Klar ist, dass die Reisebranche sehr viel länger betroffen sein wird.

Vor allem die Thüringer Tourismusbranche und die spezifischen Herausforderungen habe ich auf dem Schirm! Ich danke Ihnen für die vielen Fragen und Kommentare und freue mich auch weiterhin über den Austausch, um die Themen in die Ausschüsse und Gremien mitzunehmen!

Donnerstag. 4. Juni 2020

Die Ergebnisse des Beschlusses des Koalitionsausschusses sind ein kraftvolles Signal für Investitionen und Innovationen:

- zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16% bzw. 7 auf 5% bis Ende 2020
- 25-Milliarden-Euro-Programm für kleine & mittelständische Unternehmen
- Förderung von Zukunftstechnologien, Innovationen und Forschung mit 50 Milliarden Euro
- Stärkung unserer Kommunen

Das sind die richtigen Impulse, um stark aus der Corona-Krise zu kommen. Dieses Kraftpaket werden wir nutzen, um entschlossen unser Land nach vorne zu bringen.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.cdu.de/corona/koalitionsausschuss_juni2020

Montag, 25. Mai 2020

Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Mai 2020

Den Wortlaut des Beschlusses vom 25. Mai 2020 finden Sie hier:

Montag, 18. Mai 2020

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Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern viel Erfolg, die ab heute ihre Abitur- und Abschlussprüfungen schreiben!

Aufgrund der Corona-Pandemie beginnen die Prüfungen rund sechs Wochen später. Uns ist bewusst, dass die diesjährigen Prüfungen unter schwierigen Bedingungen stattfinden.

Vielen Dank an alle Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Schüler in der aktuellen Situation bestmöglich auf die Prüfungen vorbereitet haben.

Samstag, 16. Mai 2020

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Weltkulturerbe Wartburg wieder geöffnet

Nach sechs Wochen Schließzeit ist der Museumsbesuch des Weltkulturerbes Wartburg wieder für Besucher geöffnet. Auch hier gelten die Hygiene- und Abstandsregeln. Die Wartburg-Stiftung hat für Ihren Besuch eine kostenlose Audio-App fürs Smartphone entwickelt, um den Besuch der Innenräume der Burg noch erlebbarer zu machen. Die Besichtigungsmöglichkeiten der großen Kanonen, Mauern und die herrliche Aussicht ist ein Spaß für die ganze Familie.

Auch Familie Hirte genießt die regelmäßigen Spaziergänge und Besuche auf der Wartburg.

Weitere Informationen für Ihren Besuch auf der Wartburg finden Sie auf der Website:
https://www.wartburg.de/…/oeffnungszeiten-fuehrungen-preise…

Freitag, 15. Mai 2020

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Urlaub in Thüringen heißt Wandern, Erholen, Kulinarik, Kur und Kultur und vieles mehr. Aufgrund der Lockerungen der Corona-Pandemie sind Reisen in Deutschland teilweise wieder möglich.

Die Urlaubssaison wird sich dieses Jahr bei Vielen auf Heimaturlaub beschränken. Thüringer Campingplätze sind bereits geöffnet. Gastronomie, Pensionen und Hotels dürfen ab heute, dem 15. Mai, wieder öffnen. Es gibt viel zu entdecken und Zuhause ist es doch am schönsten!

Donnerstag, 14. Mai 2020

Aktuell erreichen mich zahlreiche Anfragen, in denen vor einer angeblich geplanten Impfpflicht gegen Corona gewarnt wird. Ich möchte hiermit klarstellen: Zu keinem Zeitpunkt war die Einführung einer Impfpflicht Bestandteil des Gesetzentwurfes! Es handelt sich dabei um Falschmeldungen, die im Internet kursieren. Es ging zunächst um die Überlegung einer Art Immunitätsnachweis. Diese Passage wurde im Gesetzesentwurf gestrichen und wird aktuell im Deutschen Ethikrat beraten.

Heute hat der Deutsche Bundestag ein Zweites Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Damit wollen wir die Bevölkerung schützen und die Pandemie weiter bekämpfen. Mit diesem Gesetz führen wir eine dauerhafte Meldepflicht für Covid-19-Erkrankungen ein – auch für Genesungen und negative Tests. Weiterhin werden symptomunabhängige Test in die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und Pflegeeinrichtungen zur Zahlung von „Corona-Prämien“ verpflichtet.

Diese Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dürfte im Sinne aller sein. Gleichzeitig müssen wir natürlich auch die damit verbunden ethischen Fragen in den Blick nehmen!

Mittwoch, 6. Mai 2020

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020

Den Wortlaut des Beschlusses vom 6. Mai 2020 finden Sie hier:

Sonntag, 3. Mai 2020

Corona-Exit

Art und Geschwindigkeit der Öffnungen und der vermeintlichen Rückkehr zur Normalität bestimmen die aktuellen Diskussionen. Klar muss uns allen aber sein, dass es eine Zeit vor und eine nach Corona geben wird. Einige Freiheitsrechte bleiben zunächst weiterhin eingeschränkt. Die Wirtschaft steht in der Rezession. Es drohen gewaltige Umbrüche in allen gesellschaftlichen Bereichen. Und immer deutlicher stellt sich heraus, dass grundrechtliche Einschränkungen noch zeitweise in Abwägung untereinander zu dulden sind. Die herausgehobene Stellung unserer in Deutschland grundgesetzlich geschützten Grundrechte wird dadurch nochmals umso deutlicher.Was Deutschland jetzt braucht, ist eine abwägende und differenzierende Öffnungskultur. Von zentraler Bedeutung muss sein, dass wir eine ständige Güterabwägung vornehmen und diskutieren, welche Maßnahmen verhältnismäßig sind und welche nicht. Was technisch klingt, muss ein allgemein verständlicher Prozess werden. Dazu müssen auch Abwägungsdebatten stattfinden. Was nicht stattfinden darf, ist, dass wir bestimmte Ansätze, Überlegungen und Maßnahmen kategorisch ablehnen und dies nur ethisch-moralisch begründen.

Wir müssen lernen, verschiedene Rechtsgüter abzuwägen, mögliche ökonomische und soziale Folgekosten in den Blick zu nehmen und zu entscheiden, welcher Eingriff und welche Einschränkungen noch verhältnismäßig sind und welche nicht.

Ich bin dafür, dass es bundesweit einheitliche Regeln und Standards gibt, diese von Exekutive und Legislative gemeinsam beschlossen und bedarfsweise von der Judikative geprüft werden. Wichtig aus meiner Sicht ist aber auch, dass es regional unterschiedliche Handhabungen dieser Standards geben muss. Maßnahmen der Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden müssen sich immer nach der jeweils gegenwärtigen Infektionslage und – gefahr richten. Wer hier von Überbietungswettbewerben spricht, hat Föderalismus nicht verstanden. Unsere Stärke ist die Flexibilität, in der Fläche unterschiedliche Entscheidungen zu treffen und diese auch zu vollziehen. Beispielsweise halte ich es für unverhältnismäßig, wenn in einem Landkreis mit einer zweistelligen Infektionszahl die gleichen Einschränkungen gelten, wie in einem massiv betroffenen Infektionsgebiet. Hier brauchen die Kommunen Handlungsspielraum.Das hohe Maß anfänglicher, gesellschaftlicher Akzeptanz für die Vollbremsung flacht langsam ab, obschon die Mehrheit der Bevölkerung immer noch hinter den harten Einschnitten steht.Auch die gestiegenen Zustimmungswerte für die Exekutive in unserem Land sind beeindruckend und ein guter Lackmustest für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, der in diesen Tagen wichtiger ist denn je. Wir halten in der Krise zusammen. Kein Platz bleibt für Spaltung, Populismus und Ideologie. Die politischen Ränder verlieren an Zustimmung, weil sie keine Antworten haben und sich ihr Angebot meist in Meckerei und Verschwörungstheorien erschöpft.Ebenso wenig sinnhaft wie fruchtbar sind Beiträge zur Lage, die den Eindruck vermitteln, der Staat könne dauerhaft wegbrechende Umsätze, Gehälter oder gar den gesamten Zahlungsverkehr vollumfänglich leisten. Wer so etwas fordert, hat jeglichen Sinn für die Realität verloren und unsere Lage in Deutschland nicht verstanden.

Wenn wir also die Wirtschaft längerfristig massiv einschränken, sind gravierende Folgen für die Unternehmen, die Arbeitnehmer, aber eben auch für den Staat unausweichlich.

Wir müssen dahin kommen, zu differenzieren und den Unternehmen eine Perspektive geben. Das heißt u.a. eine Öffnung der Außenbereiche von Gastronomiebetrieben, die weitere Kapazitätsöffnung in unseren Krankenhäusern für normale Eingriffe oder temporär gesenkte Standards beim öffentlichen Vergaberecht – alles Schritt für Schritt, unter Auflagen und mit Vorkehrungen zu Abstand und Hygiene.Letztlich ist auch der Schutz des Lebens ein Gut, das es in dieser Situation abzuwägen gilt, auch wenn das nicht einfach ist, uns heftige Debatten liefern und uns als Gesellschaft herausfordern wird, weil Leben und Gesundheit zwar die erste Priorität haben, aber nicht auch die letzte.

Donnerstag, 30. April 2020

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30. April 2020

Den Wortlaut des Beschlusses vom 30. April 2020 finden Sie hier:

Montag, 27. April 2020

Weitere Telefonsprechstunde mit Christian Hirte

Der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte setzt seine Telefonsprechstunde in dieser Woche fort. Am Dienstag, den 28. April 2020, in der Zeit von 17.00 bis 18.30 Uhr ist Hirte unter der Nummer 030/ 227 71 228 für alle Interessierten telefonisch erreichbar.

„Ich biete auch weiterhin ein Gesprächsangebot für die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises an und möchte wissen, wie die aktuellen Corona-Regelungen in der Bevölkerung, aber auch in den Unternehmen wahrgenommen werden“, erklärt Hirte.

Mittwoch, 22. April 2020

Ergebnis Koalitionsausschuss vom 22.04.2020:

Deutschland hat die COVID19-Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies hat erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Trotzdem können wir nur in kleinen Schritten die Beschränkungen wieder lockern, weil das Virus weiter breit in Deutschland vorhanden ist und wir die Erfolge nicht durch eine erneute exponentielle Infektionswelle gefährden dürfen. Deshalb müssen die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, so sein, dass wir auch in Zukunft finanzielle Möglichkeiten haben. Die Bundesregierung muss handlungsfähig bleiben, um weitere Maßnahmen in den kommenden Monaten finanziell stemmen zu können. Und wir müssen weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund beschließen die Koalitionspartner:

1. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

3. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

4. Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

5. Als Corona-Sofortmaßnahme werden wir für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).

6. Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden wir mit einem Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.

7. Durch die Corona-Krise hat sich die wirtschaftliche Situation für die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land deutlich geändert. Deshalb wird die Koalition besonders darauf achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden.

Donnerstag, 16. April 2020

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020:

Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

  • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
  • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
  • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
  • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
  • Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

Den Wortlaut des Beschlusses vom 15. April 2020 finden Sie hier:

Dienstag, 7. April 2020

Hirte unterstützt deutschlandweiten Gebetsaufruf

Unter dem Titel “Wir beten gemeinsam!” findet am kommenden Mittwoch, den 8. April 2020, in der Zeit von 17.00 bis 18.30 Uhr ein gemeinsames Gebet anlässlich der Corona-Krise statt. Das Gebet kann auf der Youtube-Seite “Deutschland betet gemeinsam” oder auf Bibel TV live mitverfolgt werden. Alle weiteren Informationen finden sich unter www.deutschlandbetetgemeinsam.de.

„Als katholischer Christ und Vorsitzender des Kardinal-Höffner-Kreises unterstütze ich diesen Gebetsaufruf gerne. Das Gebet ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur und in Zeiten der Corona-Krise ein wichtiges Signal von Solidarität, Mitgefühl und Gemeinschaft. Auch ich habe mich als Unterstützer der Initiative eingetragen. Lassen Sie uns für unser Land beten!“, erklärt Hirte.

Pressemitteilung vom 7. April 2020

Freitag, 27. März 2020

Neue Telefonsprechstunde

Am Dienstag, den 31. März 2020 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr ist Christian Hirte MdB unter der Nummer 030/ 227 71 228 für alle Interessierten telefonisch erreichbar. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

„Die Resonanz war beeindruckend. Ich hatte viele Telefonate zur aktuellen Situation in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, Fragen zu den Kriseninstrumenten der Bundesregierung und zu ganz alltäglichen Sorgen in diesen Corona-Zeiten. In diesen unsicheren Zeiten, möchte ich auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises da und ansprechbar sein“, erklärt Hirte.

Pressemitteilung vom 27. März 2020

Donnerstag, 26. März 2020

Die Bewältigung der Pandemie bedeutet einen historischen Kraftakt für die Bevölkerung und Wirtschaft. Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2020 einen Corona-Schutzschirm auf den Weg gebracht. Mit den Beschlüssen sind konkrete, milliardenschwere Maßnahmen gegen die Corona-Krise verbunden. Uns als Unionsfraktion ist es wichtig, dass das wirtschaftliche Leben und der Zusammenhalt der Gesellschaft erhalten bleiben.


SO HELFEN WIR UNTERNEHMEN:

Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen:

Dieser Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll Firmen in existenzbedrohenden Schieflagen helfen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen: Bilanzsumme mindestens 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse größer als 50 Millionen Euro, mehr als 249 Beschäftigte. Zum einen stellt die Bundesregierung einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro bereit, der es Unternehmen ermöglichen wird, sich am Kapitalmarkt leichter zu refinanzieren. Darüber hinaus sind 100 Milliarden Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen zur Refinanzierung der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen. Sofern direkte finanzielle Unterstützung geleistet wird, kann diese mit Bedingungen an das Unternehmen verknüpft werden.

50 Milliarden Euro für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer:

Als unbürokratische und rasche Hilfsleistung für Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen soll es – bei bis zu fünf Beschäftigten – eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro geben – bei bis zu zehn Beschäftigten erhöht sich die Unterstützung auf bis zu 15.000 Euro. Ziel ist, mit dem Zuschuss die wirtschaftliche Existenz zu sichern und akute Liquiditätsengpässe aufgrund laufender Betriebsausgaben wie Pacht­ oder Darlehens kosten und Leasing raten zu überbrücken. Die Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel) übernehmen die Länder bzw. die Kommunen. Darüber hinaus gibt es umfassende Hilfsprogramme der einzelnen Bundesländer, für die auch Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten anspruchsberechtigt sind.

KfW-Corona-Hilfe:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt in unbegrenztem Volumen Hilfskredite zur Verfügung, um Unternehmen aller Größenklassen, Selbstständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW­Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen. Für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, gibt es den KfW­Unternehmerkredit, für Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP­Gründerkredit zur Verfügung, für mittelständische und große Unternehmen stehen weiterhin Konsortialfinanzierungen zur Verfügung.

Kurzarbeitergeld:

Für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend zum 1. März 2020 folgende Regelungen: Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für das Kurzarbeitergeld bezahlen müssen, werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Weiter wird bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts.

Steuer-Stundungen:

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt werden den Unternehmen Steuererleichterungen in Milliardenhöhe gewährt. Im Einzelnen heißt das: 1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. 2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. 3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht:

Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf die Pandemie zurückzuführen ist. Außerdem muss es Sanierungschancen geben.

SO HELFEN WIR FAMILIEN:

Kinderzuschlag:

Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona­-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung und die Vermögensprüfung wird stark vereinfacht. Es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben.

Kinderbetreuung:

Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil Kitas und Schulen aufgrund der Corona­-Epidemie geschlossen sind und keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, werden für den Verdienstausfall entschädigt. Im Infektionsschutz­ Gesetz wird festgelegt, dass die Entschädigung 67 Prozent des Vedienstausfalls für längstens sechs Wochen betragen kann.

Mieter:

Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen bis zum 30. Juni 2020 kann durch Stundung Rechnung getragen werden.

Hartz IV:

Um soziale Härten aufgrund der Corona-­Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts-­ und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht.

Hinzuverdienstgrenze:

Um in der Corona-­Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.

Saisonarbeit:

Um die Probleme der Saisonarbeit insbesondere in der Landwirtschaft zu mildern, wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet.

SO HELFEN WIR DEM GESUNDHEITSWESEN:

Krankenhausentlastungsgesetz:

Auch der medizinische Bereich wird durch ein Milliardenpaket entlastet: Krankenhäuser sollen für jedes Bett, das wegen der Verschiebung planbarer Operationen und Behandlungen zunächst frei bleibt, eine Tagespauschale erhalten. Für neu eingerichtete intensivmedizinische Betten mit Beatmungsmöglichkeit sollen die Kliniken ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten. Auch Reha-­Einrichtungen werden finanziell unterstützt und dürfen Patienten zur Kurzzeitpflege und zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen. Ziel ist, die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen von Bürokratie zu entlasten und befristet finanziell zu unter stützen.

Infektionsschutzgesetz:

Damit bei bundesweiten Epidemien rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden können, soll der Bund befristet im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – die aufgrund der Corona­-Pandemie vom Deutschen Bundestag festgestellt wurde – weitgehende Kompetenzen übernehmen können: Das Bundesgesundheitsministerium soll etwa Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder zur Stärkung der personellen Ressourcen einleiten. Außerdem sollen ärztliche Untersuchungen bei Einreisen nach Deutschland angeordnet werden können.

NACHTRAGSHAUSHALT ZUR FINANZIERUNG:

Die Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind gewaltig. Um alle notwendigen Maßnahmen durchführen und finanzieren zu können, hat der Bundestag einen ein Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser dient u. a. dazu, corona­bedingte Mehrausgaben von 55 Milliarden Euro und höhere Sozialausgaben von knapp acht Milliarden Euro ab zubilden, die Soforthilfen für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer in einer Gesamthöhe von bis zu 50 Milliarden Euro auf den Weg zu bringen und Zuschüsse zur Bekämpfung des Corona­ Virus in Höhe von rund drei Milliarden Euro bereitzustellen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollen neue Schulden von 156 Milliarden Euro aufgenommen werden. Normalerweise erlaubt die Schuldenbremse im Grundgesetz eine maximale Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Für „außergewöhnliche Notsituationen“, wie eben die Corona­-Krise, gilt aber eine Ausnahme. Dem hat der Bundestag mit großer Mehrheit zugestimmt. Ab dem Jahr 2023 wird der Bundeshaushalt jährlich ein Zwanzigstel der außergewöhnlichen Nettokreditaufnahme von rund 100 Milliarden Euro tilgen. Damit sorgen wir vor, dass die zukünftigen Generationen nicht übermäßig und dauerhaft mit der jetzigen Schuldenaufnahme überfordert werden.

Stand: 25.03.2020

Nachzulesen auch als Faktenblatt und Infopapier der CDU/CSU-Fraktion:

Mittwoch, 25. März 2020

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Wichtige Information für alle von der Corona-Krise betroffenen UNTERNEHMEN:

Die SV-Beiträge für März und April können gestundet werden. Eine Stundung für März muss bis spätestens morgen bei der Krankenkasse formlos beantragt werden, die die SV-Beiträge erhebt!

Hier finden Sie den formlosen Antrag:

Historische Sitzung des Bundestags zu Corona-Gesetzesänderungen / Telefonsprechstunde

Hirte: "Nachtragshaushalt und Maßnahmen sind Mammutaufgaben für den Bund"

Der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte reist zu einer außergewöhnlichen Sitzung des Deutschen Bundestags am Mittwoch. Im Mittelpunkt stehen die Gesetzesänderungen zur Bewältigung der Corona-Krise in Deutschland. Die Finanzhilfen des Bundes sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen Wirkung entfalten. So gibt es Unterstützungen für Krankenhäuser und andere gesundheitliche Einrichtungen, für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie für Eltern und Arbeitnehmer. Voraussetzung für die Bewilligung dieser weitreichenden Maßnahmen ist die Aussetzung der Schuldenbremse und die damit einhergehende Änderung des Grundgesetztes (Art. 115 Abs. 2 GG).

"Die Corona-Krise stellt für uns alle eine Herausforderung mit historischer Dimension dar, auch für den Gesetzgeber. An vielen Stellen versuchen wir die Folgen der Krise mit hohen Finanzmitteln zu mildern. Unser Ziel ist, das Land mit Vernunft und Augenmaß durch diese Krise zu manövrieren", erklärt Hirte.

Am Donnerstag, in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr bietet Hirte zudem eine Telefonsprechstunde für alle Interessierten an. "Ich möchte gern zuhören und wissen, was die Bürgerinnen und Bürger aktuell umtreibt und aktuelle Probleme mitnehmen", betont Hirte. Am Donnerstag ist Hirte ab 14.00 Uhr unter 030/ 227 71 228 telefonisch erreichbar. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 24. März 2020

Sonntag, 22. März 2020

Heute haben der Bund und die Länder weitere Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248

Diese Übersicht zeigt, was Sie zum Bund-Länder-Beschluss wissen müssen und für die nächsten zwei Wochen befolgen sollten. Es ist wichtig, das Virus weiterhin einzudämmen. Bleiben Sie gesund und bleiben Sie weiterhin zu Hause!

Samstag, 21. März 2020

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Hier finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner bei Fragen rund um die Wirtschaft und weitere Rufnummern deutschlandweit. Bleiben Sie gesund!

Freitag, 20. März 2020

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Die aktuelle Corona-Krise wirft viele Fragen auf. Diese Übersicht zeigt einige wichtige Ansprechpartner in Thüringen und in meinem Wahlkreis im Überblick. Bleiben Sie gesund!

Donnerstag, 19. März 2020

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Robert Koch Institut

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Auswärtiges Amt



Informationen und Unterstützung für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden Sie hier:

1. Maßnahmenpaket

Die große Koalition tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

2. Kurzarbeitergeld

  1. Es müssen nur zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden dann die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.
  2. Ansprechpartner: Ihre örtliche Agentur für Arbeit
  3. Hotline: 0800 45555 20
  4. Internet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
  5. Merkblatt Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
  6. Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen

3. Steuern

1. In steuerlichen Fragen (z.B. Einkommen- oder Körperschaftsteuer) wenden Sie sich grundsätzlich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/finanzamtsuche_node.html

2. Als mögliche Maßnahmen können beispielweise in Betracht kommen: Herabsetzen der Vorauszahlungen, Stundung bestehender Steuerforderungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen

3. Informationen zu Zollbestimmungen oder den Steuern, die vom Zoll verwaltet werden, wie die Energie- oder Luftverkehrsteuer, finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

4. Weitere Infos stellt auch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/unternehmen_node.html

4. Liquiditätshilfen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html#unterstuetzung

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515

KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Hotline KfW: 0800 539 9001

5. Exportwirtschaft

  1. Exportkreditgarantien:
    https://www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen
  2. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg:
    Hotline: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 99
    Service: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
    E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
  3. Ausfuhrgenehmigungen:
    Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de

6. Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf den Seiten der Bildungsministerien der Länder:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html

7. Allgemeine Infos

  1. Hotlines für Unternehmen
    Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
    Telefon: 030 346465100
    Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
  2. Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
    Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
    Telefon: 030 346465100
    Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
  3. Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus
    (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
    Telefon: 030 18 615 6187
    E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
    Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
  4. Informationen für Tourismusbranche
    über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes:
    https://corona-navigator.de/

Dienstag, 17. März 2020

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Covid-19 hat nun auch uns in Deutschland erreicht. Vor den Auswirkungen des Corona-Virus sind natürlich auch wir Abgeordneten im Wortsinn nicht immun. Einige Kollegen sind infiziert oder haben sich in eine freiwillige Quarantäne begeben.

Jetzt ist es wichtig, dass wir alle mit der Situation verantwortungsvoll umgehen. Dazu gehört auch, den Kontakt miteinander zu reduzieren, um vor allem ältere, kranke und schwache Mitbürger zu schützen. Wir werden die Ausbreitung nicht aufhalten können, aber wir können sie verlangsamen. Deshalb werde ich meine Termine bis auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Im Land gehen wir mit gutem Beispiel voran. Unsere Landesvorstandssitzung der CDU Thüringen wird heute Abend via Telefonkonferenz stattfinden.

Mein Team und ich werden abseits von persönlicher Verfügbarkeit auf allen bekannten Kanälen erreichbar bleiben.

Bleiben Sie gesund!